Energiepass

Wichtig für alle Immobilieneigentümer:

Der Energiepass für Gebäude wird Pflicht!

Vermieter und Verkäufer von Immobilien müssen künftig die Energieeffizienz ihres Gebäudes belegen. Denn am 1. Oktober 2007 trat die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.
Sie schreibt vor, dass dann, wenn Wohnungen oder Gebäude verkauft oder vermietet werden, dem Käufer oder Mieter ein Energieausweis vorgelegt werden muss.

Mit der Neuregelung wird der Energieausweis Plicht
- ab dem 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis zum 31. Dezember 1965 fertiggestellt wurden,
- ab dem 1. Januar 2009 für neuere Wohngebäude,
- ab dem 1. Juli 2009 für Nicht-Wohngebäude wie z.B. Geschäftshäuser.

Ziel des neuen Energieausweises ist es, Verbraucher objektiv zu informieren, Einsparpotentiale aufzuzeigen und es zu ermöglichen, den Energiebedarf von Häusern unkompliziert zu vergleichen.

Als Verkäufer oder Vermieter können Sie so Energieeinsparpotentiale Ihres Gebäudes erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz einleiten. Damit erhöhen sich Wert und Attraktivität Ihrer Immobilie.

Käufer, Mieter und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben nun das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energiepass einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energiepass vorgelegt werden.
Anhand eines Energiepass kann man nun erkennen, ob sich voraussichtlich hohe Nebenkosten (-Nachzahlungen) ergeben.

 

 

 

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